23.08.2018

Wichtige Information

Geschätzte Züchterinnen und Züchter,

Aufgrund verschiedener Probleme bei der Anmeldung für den Ringkuhkampf, hat der Eringerzuchtverband und die Gesellschaft der Walliser Tierärzte mit dem Kantonstierarzt, Erich Kirchmeier ein neues Dokument für die Bescheinigung von Totgeburten oder Verendung innert 20 Tagen erarbeitet. Dieses finden Sie im Anhang.

Wir machen Sie auf folgende Punkte aufmerksam:

  • Das Dokument muss datiert und unterschrieben vom Tierhalter und Tierarzt werden
  • Es muss vollständig ausgefüllt werden
  • Es muss unbedingt innert 10 Tagen (Art 34, Abs. 7 der Vorschriften zur Regelung der Ringkuhkämpft 2018) an die vorgegebene Adresse zurückgeschickt werden.
  • Dieses Dokument gilt für alle Totgeburten und Kälber, die innert den ersten 20 Tagen verendeten.
  • Von nun an gilt nur mehr das angehängte Dokument.

Falls einer der Punkte dieses Dokuments fehlt, wird die Geburt für die Anmeldung an einem Ringkuhkampf nicht akzeptiert. Diese Regelung gilt ab dem Frühjahr 2019.

Wir bitten um Kenntnisnahme und verbleiben mit freundlichen Grüssen.

SEVZ


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