29.05.2020

Schutzkonzept Alpaufzüge 2020

Schutzplan für das ZUSAMMENLASSEN und die ALPAUFZÜGE 2020 der Eringerrasse im Zusammenhand der Covid 19-Pandemie

Dieses Schutzkonzept gilt für den Tag des Anlasses. Es wurde auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Erstellung des Dokuments verfügbaren und unten aufgeführten Informationen verfasst. Das Schutzkonzept wird laufend, entsprechend den neuen Bestimmungen des Bundes oder Kantons aktualisiert.

Grundsätze

Der Alpvorstand oder der Verantwortliche des Betriebs ernennt einen Koordinator, der für den vorschriftsgemässen Ablaufs des Anlasses verantwortlich ist. Als Ergänzung zu den Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit ist diese Person zuständig für die Sicherstellung folgender Punkte:

Im Perimeter der Weidefläche müssen die geltenden Normen des Social Distancings umgesetzt werden können.

Beim Anlass anwesend sind nur Besitzer, Personal oder Personen, die für das ordnungsgemässe Funktionieren beim Zusammenlassen und Treiben der Herde nötig sind. Ihre Anzahl ist der Grösse der Herde angepasst, wobei darauf zu achten ist, dass sie sich auf das strikte Minimum beschränkt.

Der Koordinator ist dafür verantwortlich, dass das Schutzkonzept umgesetzt und von den Besitzern, dem Personal oder anderen Personen befolgt wird. Diese Person rät gefährdeten Personen davon ab, am Anlass teilzunehmen und stellt sicher, dass die Empfehlungen des BAG zu Hygiene und Social Distancing eingehalten werden.

Der Koordinator informiert die Gemeindepolizei über Datum und Uhrzeit des Anlasses. Ausserdem teilt er ihr die Anzahl anwesender Personen mit und ist Ansprechpartner der Polizei.

Jede Person, die vom Koordinator zugelassen und gemeldet wird, muss ein für die Polizei leicht erkennbares Zeichen tragen.

Zusätzlich zu den autorisierten Personen, kann die Veranstaltung ab Samstag, den 30. Mai, bis zu 30 Personen und ab Samstag, den 6. Juni 2020, bis zu 300 Personen umfassen. Zu den 300 Personen zählen Mitarbeiter, Züchter und Zuschauer. Es wird dringend empfohlen auf Werbung zu verzichten, um sicherzustellen, dass diese Zahl nicht überschritten wird.

Personen, welche am Anlass teilnehmen dürfen, nehmen ihre Verpflegung selber mit. Ein Kantinenbetrieb im klassischen Sinn ist nicht erlaubt. Ein Restaurationsbetrieb mit einem spezifischen Schutzkonzept, entsprechend den Empfehlungen von Gastro Suisse (www.gastrosuisse.ch) ist jedoch erlaubt.

Um die Sicherheit beim Einstallen der Tiere nach den Kämpfen zu gewährleisten, ist der Zutritt zum Stall für das Anbinden und Pflegen des Viehs Personen vorbehalten, die vom Koordinator zugelassen und identifizierbar sind.

Der Zutritt zu den Wohn- und Produktionsräumen ist strengstens verboten, ausser für das Personal und den Betriebsleiter.

Nach dem Tag des Anlasses können Besuche durch die Besitzer, unter Einhaltung der Empfehlungen des BAG, durchgeführt werden.

 

Sitten, 28. Mai 2020

Schweizerischer Eringerzuchtverband