19.05.2021
Aufalpung 2021 – Von den Bewirtschaftern zu treffende Massnahmen zur Bekämpfung von COVID
Die Bewirtschafter von Sömmerungsbetrieben sind verpflichtet, einen Schutzplan zu erstellen und umzusetzen. Dieser muss die notwendigen Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit ihrer Angestellten und der Viehhalter, die ihre Tiere auf die Alpe bringen, enthalten.
Informationen zur Erstellung von Schutzplänen finden Sie unter
www.bag.admin.ch - Schutzkonzepte
Wir überlassen es Ihnen, die Entwicklung der Informationen aus dem Bundesrat zu verfolgen.