19.05.2021

Aufalpung 2021 – Von den Bewirtschaftern zu treffende Massnahmen zur Bekämpfung von COVID

Die Bewirtschafter von Sömmerungsbetrieben sind verpflichtet, einen Schutzplan zu erstellen und umzusetzen. Dieser muss die notwendigen Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit ihrer Angestellten und der Viehhalter, die ihre Tiere auf die Alpe bringen, enthalten.
Informationen zur Erstellung von Schutzplänen finden Sie unter

www.bag.admin.ch - Schutzkonzepte

Wir überlassen es Ihnen, die Entwicklung der Informationen aus dem Bundesrat zu verfolgen.